Der Immobilien Markt in Dubai ist noch sehr jung. Erst seit Juni 2002 ist es
Ausländern gestattet Eigentum in den ausgewiesenen sogenannten "Free Hold
Gebieten" zu erwerben. Zuvor war der Eigentumserwerb Staatsbürgern der VAE
und unter bestimmten Voraussetzungen Bürgern der GCC (Gulf Cooperation
Council) -Staaten vorbehalten. Für alle anderen Personen war lediglich ein
"Lease Hold" von 99 Jahren möglich. Diese Regelung gilt außerhalb der
Free Hold Gebiete weiterhin.
Das Eigentum in den Free Hold Gebieten wird im Augenblick den Erwerbern
vertraglich zugesichert und in den Eigentumsregistern der Projektentwickler
eingetragen. Ein staatliches Grundbuch ist bis heute noch nicht vorhanden, ist
aber von der Regierung in naher Zukunft vorgesehen. Nach der Gründung des
Grundbuches werden die Eigentümer dort eingetragen. Dies wird ebenfalls
vertraglich zugesichert.
Um ein Gesetz auf Landesebene zu erlassen, welches den Eigentumserwerb durch
Ausländer verbietet, bedarf es der Zustimmung des Emirates Dubais. Da
inzwischen vier weitere Emirate den Immobilienmarkt für Ausländer
geöffnet haben, gilt die Gründung des Grundbuches für Ausländer
nur noch als eine Frage der Zeit.
Der Eigentumserwerb ist in den UAE durch einen privatschriftlichen Kaufvertrag
möglich. Der Eintrag ins Grundbuch gilt als deklaratorischer Rechtsnachweis.
Das Abstraktionsprinzip wie man es aus Deutschland kennt gilt nicht.