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Rechtsgrundlagen
 

Der Immobilien Markt in Dubai ist noch sehr jung. Erst seit Juni 2002 ist es Ausländern gestattet Eigentum in den ausgewiesenen sogenannten "Free Hold Gebieten" zu erwerben. Zuvor war der Eigentumserwerb Staatsbürgern der VAE und unter bestimmten Voraussetzungen Bürgern der GCC (Gulf Cooperation Council) -Staaten vorbehalten. Für alle anderen Personen war lediglich ein "Lease Hold" von 99 Jahren möglich. Diese Regelung gilt außerhalb der Free Hold Gebiete weiterhin.

Das Eigentum in den Free Hold Gebieten wird im Augenblick den Erwerbern vertraglich zugesichert und in den Eigentumsregistern der Projektentwickler eingetragen. Ein staatliches Grundbuch ist bis heute noch nicht vorhanden, ist aber von der Regierung in naher Zukunft vorgesehen. Nach der Gründung des Grundbuches werden die Eigentümer dort eingetragen. Dies wird ebenfalls vertraglich zugesichert.

Um ein Gesetz auf Landesebene zu erlassen, welches den Eigentumserwerb durch Ausländer verbietet, bedarf es der Zustimmung des Emirates Dubais. Da inzwischen vier weitere Emirate den Immobilienmarkt für Ausländer geöffnet haben, gilt die Gründung des Grundbuches für Ausländer nur noch als eine Frage der Zeit.

Der Eigentumserwerb ist in den UAE durch einen privatschriftlichen Kaufvertrag möglich. Der Eintrag ins Grundbuch gilt als deklaratorischer Rechtsnachweis. Das Abstraktionsprinzip wie man es aus Deutschland kennt gilt nicht.
 

Ankaufsbeschränkungen

Ankaufsbeschränkungen gibt es in den Free Hold Gebieten nicht. In den Lease Hold ist ein Ankauf nur für VAE-Staatsbürger möglich, in Ausnahmefällen auch für GCC-Bürger. Ein Ankauf durch eine Gesellschaft ist nur möglich, wenn diese in den VAE registriert ist, was immer mit einer Mehrheit von 51% durch einen VAE-Bürger verbunden ist. Der Ankauf in den Lease Hold Gebieten ist auf ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht beschränkt.
 

Nutzungsbeschränkungen

Beim Bau, Erwerb eines Objektes steht die vom Staat verordnete Nutzung fest. Eine Änderung der Nutzung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
 

Wiederveräußerungsrestriktionen

Im Allgemeinen unterliegen die Immobilien keinen Wiederveräußerungsbeschränkungen, wenn diese Fertig gestellt sind. Beim Erwerb eines projektierten Objektes, kann die Wiederveräußerung, bis zur Zahlung eines bestimmten Prozentsatzes unterbunden werden.
 

 
Erwerbsmöglichkeiten

Unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingung ergeben sich verschiedene Erwerbsformen für Ausländer:

  1. Erwerb in Free Hold Gebieten 100% Eigentum
  2. Leasing außerhalb der Free Hold Gebiete: "Long-term Lease" oder "99-year Lease"
  3. Free Zones, Leasing auf 30 Jahre, mit Option
 
Erwerb in Free Hold Gebieten mit 100% Eigentum

In den Free Hold Gebieten steht augenblicklich nur ein Gebiet zur Wahl, in dem Grundstücke für Einfamilienhäuser erworben werden können. In allen anderen Bereichen, handelt es sich um bebaute Grundstücke oder Grundstücke für Großprojekte.

a) Die meisten privaten, ausländischen Eigentümer wählen ihr Eigentum aus der Vielzahl der angebotenen Projekte und deren Objekten. Dabei haben Sie nicht nur die Wahl mehrerer Standorte sondern auch unterschiedlicher Konzepte. Für die Wahl des gewünschten Objekts steht den Interessenten ein breites Portfolio von Villen mit über 1000m² bis hin zum Studio zur Auswahl.

b) Für private und institutionelle Anleger steht eine Auswahl an Grundstücken zur Verfügung. Neben der Lage unterscheiden sich die Grundstücke in der Art der Nutzung. Der größte Anteil der zu entwickelnden Projekte beschränkt sich dabei auf die Nutzung Wohnen, gefolgt von Hotel und Einzelhandel. Büroprojekte in den Free Hold Gebieten findet man kaum. Fertiggestellte Objekte in diesem Bereich sind im Augenblick auf dem Markt nicht verfügbar. Jedoch sind komplett projektierte Immobilien zu erwerben.

Leasing außerhalb der Free Hold Gebiete

Die Lease Hold Gebiete bieten in erster Linie Investoren eine Alternative zum Free Hold. Hier hat der Erwerber die freie Wahl zwischen dem Grund für Einfamilienhäuser bis hin zum Grund für einen Büroturm. Der Markt bietet in diesem Bereich auch fertig gestellte Objekte auf "Lease Hold" Basis an. Die Verträge sind dabei sehr frei gestaltbar.
 

Wirtschaftliche Anreize

Bei den Investitionsanreizen handelt es sich im Einzelnen um:

  • freien Kapital und Devisentransfer
  • Dirham frei konvertierbar und an US-Dollar gekoppelt
  • Moderne Infrastruktur
  • Effiziente Verwaltung
  • Gesicherte und kostengünstige Elektrizitäts- und Wasserversorgung
  • Niedriges Lohnniveau
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
  • Freihandelszonen
    • 100% ausländisches Eigentum
    • Zollfreiheit
    • Garantie auf Befreiung der Körperschaftsteuer auf 15 Jahre, optional verlängerbar um weitere 15 Jahre
  • Hohe Renditen
  • Geringe Importzölle
  • Investitionsschutzabkommen
 
Quelle: Engel & Völkers
 




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