In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es ein geltendes Arbeitsrecht, das die meisten Aspekte, wie Arbeitszeiten, Ausscheiden aus dem Unternehmen und Kündigungsrecht regelt.
Die normale Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag bei sechs Tagen in der Woche, d. h. 48-Stunden-Wochen sind die Regel. Im Einzelhandel sowie Gaststätten- und Hotelgewerbe können diese Arbeitszeiten aber durchaus auf neun Stunden pro Tag ausgeweitet werden. Im Gegensatz dazu werden in z. B. körperlich anstrengenden Jobs die Arbeitszeiten oft verkürzt und in Schichten aufgeteilt. In Regierungsbehörden ist eine 35-Stunden-Woche üblich. Wie in allen islamischen Ländern ist der Freitag frei. Traditionell bestand das Wochenende für Büroangestellte aus Donnerstagnachmittag und Freitag. Mittlerweile wird aber immer häufiger eine 5-Tage-Woche eingeführt, wobei dann Freitag und Samstag frei sind. Während des Ramadans werden die regulären Arbeitszeiten bis auf zwei Stunden pro Tag reduziert. Ansonsten sind zum Teil auch unbezahlte Überstunden nicht selten.
Es gibt zehn gesetzliche Feiertage pro Jahr. Hinzu kommen Urlaubstage, deren Anzahl von der Beschäftigungszeit abhängt. Wer zwischen sechs und zwölf Monate arbeitet bekommt monatlich zwei Tage dazu. Wer länger als ein Jahr beschäftigt ist, erhält ab dem zweiten Jahr 30 Tage bezahlten Urlaub zu den gesetzlichen Feiertagen, Krankheitsurlaub und (für Frauen) Mutterschutz und Erziehungsurlaub dazu.
Gewerkschaften gibt es in den VAE nicht. Im Streitfall zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fungiert das „Ministry of Labour and Social Affairs“ (Ministerium für Arbeit und Sozialordnung) als „Schiedsrichter“ und versucht zu vermitteln. Falls diese Bemühung nach Ansicht einer der Parteien erfolglos bleibt, kann das Verfahren vor Gericht gehen. Streiks sind in den VAE verboten.
Der Handel in den VAE ist fair durch Gesetze geregelt. Ähnlich wie in Deutschland gibt es Paragraphen, die sich mit Handelsgeschäften, geistigem Eigentum, Arbeit und anderen Aspekten der Geschäftswelt beschäftigen.
In Dubai sitzen zahlreiche lokale und internationale Anwaltskanzleien, die ausländischen Unternehmen in rechtlichen Angelegenheiten beratend zur Seite stehen. Für Fälle, die das Arbeitsrecht und Handelsrecht betreffen, ist, ebenso wie für Zivilverfahren, ein Zivilgericht zuständig. Die Gerichtssprache ist Arabisch und Anwälte, die für Plädoyers zugelassen sind, müssen arabischer Nationalität sein.