Steuerparadies Dubai
Dubai ist als Unternehmensstandort sehr attraktiv, weil hier keine Körperschaftssteuer erhoben wird. Einzige Ausnahmen bilden hier ölproduzierende Firmen und Filialen von ausländischen Banken. Ebenso gibt es keine personengebundenen Steuern, da direkte Besteuerung nicht den Traditionen der VAE entspricht und wohl auch in naher Zukunft kaum eingeführt wird.
Doppelbesteuerungsabkommen um zwei Jahre verlängert
Das im April 1995 zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und der BRD geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen wurde um weitere zwei Jahre bis zum 9. August 2008 verlängert. Es bewirkt, dass deutsche Unternehmen mit Betriebsstätte in den VAE ihre dort erzielten Gewinne auch nur in den VAE versteuern müssen. Ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gilt für deutsche Unternehmen das Prinzip des so genannten „Welteinkommens“, das grundsätzlich der deutschen Körperschaftsteuer unterliegt. Dies schließt normalerweise Einkünfte ausländischer Niederlassungen ein.